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21.11.2024
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10936 Verwaltungsgericht Schleswig

Coronavirus: Hähnchen vom Grill aus mobilem Verkaufsstand dürfen nicht verkauft werden

09.04.2020Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im einstweiligen Rechts­schutz­verfahren bestätigt, dass die mobilen Verkaufsstände für zubereitete Speisen (hier: Grillgut) nicht weiter betrieben werden dürfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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