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03.12.2024
03.12.2024
23799 Kanzlei Thomas Will

Currywurst mit falschem Fuffziger bezahlt

04.06.2024Ein 16-jähriger Jugendlicher hat eine, wie er sich im Nachhinein eingestehen muss, ziemlich dumme Idee. Online kauft er sich Spielgeld – mehrere Scheine. Der Hersteller weist eindringlich darauf hin, dass es sich nicht um ein echtes Zahlungsmittel handelt. Trotzdem will der Jugendliche wissen, ob er seine Currywurst an der Imbissbude vielleicht doch mit 50 Euro […]Der Beitrag Currywurst mit falschem Fuffziger bezahlt erschien zuerst auf Rechtsanwalt Thomas Will.Weiterlesen auf www.rechtsanwalt-will.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.rechtsanwalt-will.com
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