wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.12.2024
21.12.2024
25043 Kanzlei am Südstern

Das Teilen verbotener Inhalte in privaten Chatgruppen

09.10.2024Heutzutage sind private Chatgruppen auf Plattformen wie WhatsApp ein alltägliches Kommunika­tionsmittel. Doch was passiert, wenn in diesen Gruppen Inhalte geteilt werden, die rechtlich bedenklich sind? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 08. Juli 2024 (Az.: 1 Ws 171/23) eine Entscheidung getroffen, die sich mit genau dieser strafrechtlichen Frage beschäftigt. In dem Fall ging es um mehrere Polizeibeamte, die in einer WhatsApp-Gruppe namens „Itiotentreff“ menschenverachtende und rechtsextreme Inhalte geteilt hatten.Der Fall begann im Herbst 2014, als mehrere Polizeibeamte sowie die Lebensgefährtin eines Beamten in verschiedenen WhatsApp-Gruppen, darunter die Gruppe „Itiotentreff“, Bild- und Videodateien mit verbotenen Inhalten teilten und ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
kanzlei-am-suedstern.de mehr von kanzlei-am-suedstern.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Das_Teilen_verbotener_Inhalte_in_privaten_Chatgruppen