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21.11.2024
21.11.2024
21244 Anwaltskanzlei Harzewski

Data Privacy Framework

20.07.20231. Kann ich meine Daten nun wieder in die USA übermitteln?Für den Moment gibt es wieder eine Rechtsgrundlage für die Datenübertragung in die USA. In dem Beschluss der Kommission wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Auf der Grundlage des neuen Angemessen­heitsbeschlusses können personenbezogene Daten daher aus der EU in die USA übermittelt werden, ohne dass zusätzliche Datenschutz­garantien eingeführt werden müssen. Dies betrifft aber nur solche Unternehmen, die am EU-US-Datenschutzrahmen teilnehmen. Vor einer Datenübermittlung ist daher zu prüfen, ob der US-Datenempfänger von der ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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