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04.07.2024
04.07.2024
24080 Landesarbeitsgericht Hamm

Datenschutz begründet Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte auch nach Beendigung des Arbeits­verhältnisses

01.07.2024Nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO kann auch dann die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte gefordert werden, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Die Daten­schutz­grund­verordnung greift auch bei papierenen Personalakten. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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