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18.09.2024
18.09.2024
24562 vom Berg Rechtsanwälte

Der Einsatz von Waffen beim Biathlon

03.05.2024Waffenbesitzkarte und WaffenscheinFür den Erwerb und Besitz erlaubnis­pflichtiger Waffen benötigen die Biathleten eine Waffenbesitzkarte. Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird dem Biathleten als Mitglied eines Schießsportvereins anerkannt, wenn dieser mindestens 12 Monate den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und die zu erwerbende Waffe für Biathlon zugelassen und erforderlich ist. Zudem benötigt der Biathlet für das Führen der Waffe während des Trainings einen kleinen Waffenschein.Im Gegensatz dazu bedarf es keiner Erlaubnis für das Führen von Waffen, wenn er eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten ...Weiterlesen auf sportrechtblog.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf sportrechtblog.de
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