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21.11.2024
21.11.2024
24745 Kanzlei Nussmann

Der Kfz Halter ist nicht für den Parkverstoß verantwortlich

10.10.2024Das Bundesver­fassungsgericht hat am 17.5.2024 aktuell entschieden, bei einem Parkverstoß darf nicht allein aus der Eigenschaft als Halter des PKW auf die Täterschaft geschlossen werden. Das Gericht  hat die Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße in Höhe von 30 € des zuständigen Gerichtes aufgehoben. Der Anwalt für Verkehrsrecht weist auf folgendes hin. Nicht nur das […]Der Beitrag Der Kfz Halter ist nicht für den Parkverstoß verantwortlich erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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