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16.09.2024
16.09.2024
24515 Kanzlei Nussmann

Der Kontobevoll­mächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet

04.09.2024Regelmäßig erteilen nahe Familienangehörige einander Kontoführungs­vollmacht. Fraglich ist dann, ob die Erben umfassende Auskunft und Rechenschaft vom Bevollmächtigten und Herausgabe von Erlösen verlangen können. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, im Auftragsrecht ist anerkannt, dass der Beauftragte die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages zu beweisen hat. Dieser Grundsatz der Beweislast­verteilung ist aber nicht ausnahmslos. Für den Anspruch […]Der Beitrag Der Kontobevoll­mächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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