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16.09.2024
16.09.2024
24450 Gerichtshof der Europäischen Union

Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadener­satzanspruch

26.08.2024Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenser­satzanspruch. Der Schadenser­satzanspruch hängt jedoch nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht. Dies hat der EuGH entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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