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21.11.2024
21.11.2024
16815 Oberlandesgericht Köln

Deutsche Gerichte müssen „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts anwenden

22.09.2021Das OLG Köln entschied, dass im Verfahren um Schadens­ersatzansprüche wegen eines Flugunfalls in Norditalien, bei dem ein Hängegleiter (Drachen) und ein Gleitschirm kollidierten, die „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts angewendet werden mussten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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