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21.11.2024
21.11.2024
18520 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen

20.05.2022Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informations­interesse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat zwei u.a. auf das Verbot der Veröffentlichung des Buches gerichtete Rechtsmittel im Eilverfahren zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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