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14.03.2025
14.03.2025
25489 Bundesgerichtshof

Diagnostizierte dissoziale Persönlichkeits­störung genügt nicht zur Annahme einer Schuldunfähigkeit

12.03.2025Eine diagnostizierte dissoziale Persönlichkeits­störung genügt nicht zur Annahme einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB. Die Angabe einer Diagnose im Sinne eines Klassifikations­merkmals ICD-10 ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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