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30.01.2025
30.01.2025
25258 Posikov Kehren Rechtsanwälte PartmbB

Die Aufgaben eines Hausverwalters in einer GdWE nach §27 WEG

30.01.2025Die Aufgaben eines Hausverwalters in einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft (GdWE) sind umfangreich und gehen weit über die in § 27 WEG geregelten Befugnisse hinaus. Während § 27 WEG insbesondere die eigenständigen Handlungs­möglichkeiten des Verwalters in bestimmten Fällen beschreibt, stellt diese Vorschrift nur einen kleinen Teil seines Tätigkeitsfeldes dar. Der überwiegende Teil der Aufgaben ergibt sich aus den gesetzlichen Pflichten, wie sie z.B. in § 24 WEG (Einberufung und Leitung der Eigentümer­versammlung) oder § 28 WEG (Aufstellung des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und der Vermögensübersicht) festgelegt sind, sowie aus seiner Organstellung als Geschäftsführer der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft (§ 9b WEG).Weiterlesen auf www.posikow-kehren.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.posikow-kehren.de
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