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18.12.2024
18.12.2024
25074 Europäischer Gerichtshof

Die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat muss sich auf sein gesamtes Hoheitsgebiet beziehen

17.12.2024Der Gerichtshof der Europäischen Union präzisiert die Bedingungen für die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat durch einen Mitgliedstaat nach der Richtlinie zu gemeinsamen Verfahren im Bereich des internationalen Schutzes. Er vertritt die Auffassung, dass das Abweichen eines Drittstaats von den sich aus der EMRK ergebenden Verpflichtungen nicht ausschließt, dass dieser Staat als sicherer Herkunftsstaat bestimmt werden kann. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jedoch beurteilen, ob die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Abweichung die Einstufung in Frage stellen können. Im Übrigen entscheidet der Gerichtshof, dass das Unionsrecht dem entgegensteht, dass ein Mitgliedstaat nur einen Teil des Gebiets eines Drittstaats als sicheren ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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