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15.01.2025
15.01.2025
25173 Anwaltskanzlei Harzewski

Die E-Rechnungspflicht ab 2025

06.01.2025Was ändert sich mit der E-Rechnungspflicht?Zukünftig müssen Rechnungen zwischen Unternehmen in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. Diese Formate ermöglichen es, Rechnungsdaten automatisiert zu verarbeiten, was die Effizienz und Genauigkeit im Rechnungsprozess erheblich steigert.Der Versand der E-Rechnungen bleibt weiterhin über E-Mail möglich, allerdings bringt dies auch neue Herausforderungen in puncto Sicherheit mit sich. Besonders für Vereine, die unternehmerisch tätig sind, gilt diese Verpflichtung ebenfalls. Details hierzu finden Sie im FAQ des Bundesministeriums der Finanzen. ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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