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31.03.2025
31.03.2025
25582 Ehegattenbürgschaft

Die Ehegattenbürgschaft im Spannungsfeld von Haftung, Scheidung und finanzieller Leistungsfähigkeit

25.03.2025Der Bürgschaftsvertrags birgt für den Bürgen ein erhebliches Risiko, da sein eigenes Leistungs­versprechen untrennbar an die wirtschaftliche Situation des Schuldners gebunden ist. [1] Dies wird insbesondere in der Bankenpraxis äußerst relevant. Es kommt immer wieder vor, dass sich ein Ehegatte im Rahmen eines Kreditvertrages für die Schulden des anderen Ehegatten verbürgt, da dieser widrigenfalls keinen Kredit bekommen würde. Diese Fallkonstellation wird auch Ehegattenbürgschaft genannt. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, kann es dazu kommen, dass sich der bürgende Ehegatte möglicherweise über einen längeren Zeitraum hinweg verschuldet.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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