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21.11.2024
21.11.2024
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Die Versetzung von Beschäftigten außerhalb Deutschlands ist möglich

19.07.2023Arbeitgeber müssen gelegentlich Beschäftigte von ihrem bisherigen Arbeitsort an einen anderen versetzen. Dies kann an einer Vakanz an dem anderen Standort liegen, das kann aber auch dadurch verursacht sein, dass die Tätigkeit am bisherigen Ort eingestellt wird. Grundsätzlich können Beschäftigte auch räumlich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, ohne dass eine Änderungskündigung ausgesprochen werden muss. § 106 der Gewerbeordnung (GewO), der die Grundlage des Direktionsrechts von Arbeitgebern ist, lässt dies zu. Das ist gängige Rechtsprechung seit Jahren. Umstritten war bisher aber, ob § 106 GewO eine räumliche Veränderung des Arbeitsplatzes auch ins Ausland zulässt. Das Bundesarbeits­gericht hat mit Urteil vom 30.11.2022 ( AZ.: 5 AZR 336/21) ...Weiterlesen auf www.jlm-freiburg.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.jlm-freiburg.com
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