wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
03.12.2024
03.12.2024
7679 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Scheidung und Familienrecht

Die Zugewinnge­meinschaft

14.02.2019Was bedeutet die Zugewinnge­meinschaft?Der Güterstand der Zugewinnge­meinschaft regelt die Eigentums- und Vermögens­verhältnisse der Ehegatten untereinander. Gilt die Zugewinnge­meinschaft, bleiben die Vermögen und Eigentums­gegenstände der Ehepartner während der Ehe getrennt. Sie verschmelzen nicht zu einer einheitlichen Vermögensmasse. Vielmehr bleibt das von jedem der Ehepartner in die Ehe eingebrachte Eigentum auch während der Ehe in dessen Alleineigentum.Dies gilt auch für Neuanschaffungen während der Ehe. Sofern die Ehepartner nicht gemeinschaftlich Eigentum erwerben, begründet jeder Ehepartner grundsätzlich Alleineigentum an einer von ihm erworbenen Sache. Gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften, die ebenfalls in das Alleineigentum des ...Weiterlesen auf scheidung.servicesLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf scheidung.services
scheidung.services mehr von scheidung.services
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Die_Zugewinngemeinschaft