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08.09.2024
08.09.2024
24281 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Die fehlende Kenntnis der Ausschlagung der Erbschaft kann eine Annahme ausschließen

25.07.2024Die Annahme einer Erbschaft unterliegt keinen besonderen Voraussetzungen. Ein Erbe kann eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen. An eine Ausschlagung der Erbschaft ist zu denken, wenn der Nachlass mit Schulden belastet ist. Die Ausschlagung ist innerhalb von sechs Wochen- nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht zu beantragen. Was ist geschehen? Der Erblasser […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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