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16.09.2024
16.09.2024
24399 Hessisches Landessozialgericht

Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsiche­rungsleistungen

16.08.2024Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - früher "Hartz IV", aktuell Bürgergeld) sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungs­berechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsiche­rungsleistungen nicht gerechtfertigt wären. Das von der Stadt Kassel im Jahr 2022 gewährte Einwohner-Energie-Geld überschritt im Fall einer sechsköpfigen Familie die hierfür maßgebliche Grenze nicht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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