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21.11.2024
21.11.2024
22461 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Dienstlich nicht veranlasste Datenabfragen rechtfertigen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

30.11.2023Dienstlich nicht veranlasste Datenabfragen rechtfertigen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifel an der charakterlichen Eignung. Dabei ist unerheblich, ob der Polizeianwärter mit böser Absicht handelte oder die Informationen missbrauchte. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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