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03.07.2024
03.07.2024
23797 Oberlandesgericht Düsseldorf

Drei-Streifen-Kennzeichnung: Nicht jedes Seiten­streifen­muster auf Sporthosen ist zu untersagen

03.06.2024Nicht jedes Seiten­streifen­muster auf Sporthosen ist zu untersagen, dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der adidas AG (Verfügungsklägerin) und der Nike Retail B.V. (Verfügungsbeklagten) entschieden. Die Nike Retail B.V. hat damit im Berufungsverfahren teilweise Erfolg – ihr bleibt es nur noch in Bezug auf eine der fünf streit­gegen­ständlichen Hosen untersagt, sie innerhalb Deutschlands anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder sie zu diesen Zwecken zu besitzen und / oder ein- oder auszuführen sowie zu bewerben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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