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21.11.2024
21.11.2024
15795 Amtsgericht Eggenfelden

Drohende Einziehung von Wertersatz in sehr großem Umfang rechtfertigt Bestellung eines Pflichtverteidigers

28.06.2021Droht dem Beschuldigten die Einziehung von Wertersatz in sehr großem Umfang (hier: in Höhe von 27.500 EUR), rechtfertigt dies die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Es liegt insofern eine schwere Rechtsfolge im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO vor. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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