wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
12.03.2025
12.03.2025
25473 Verwaltungsgericht Köln

Drohnenvertrag zwischen Bundeswehr und israelischen Streitkräften muss nicht angepasst werden

11.03.2025Ein in Gaza wohnhafter Antragsteller hat keinen Anspruch auf Anpassung eines Überlassungs­vertrags zwischen der Bundeswehr und den israelischen Streitkräften betreffend Drohnen des Typs Heron TP. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Eilantrag des Antragstellers abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Drohnenvertrag_zwischen_Bundeswehr_und_israelischen_Streitkraeften_muss_nicht_angepasst_werden