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21.11.2024
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18692 Oberlandesgericht Dresden

Drucktechnische Hervorhebung der Wider­spruchs­belehrung erfordert ausreichende Lesbarkeit und Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart

16.06.2022Die drucktechnische Hervorhebung der Wider­spruchs­belehrung in einem Lebens­versicherungs­vertrag erfordert eine ausreichende Lesbarkeit und die Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart. Die Belehrung muss beim Durchblättern erkennbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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