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24.02.2025
24.02.2025
25354 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Durch Betriebskontrolle begründeter Verdacht auf Verstöße gegen Lebens­mittel­vorschiften muss etwa durch Fotos dokumentiert werden

19.02.2025Ergibt eine Betriebskontrolle den Verdacht auf Verstöße gegen Lebens­mittel­vorschriften, so muss dies, etwa durch Fotos, dokumentiert werden. Findet dies nicht statt, so ist die Veröffentlichung des Verdachtes unzulässig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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