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13.09.2024
13.09.2024
24437 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Durch zwei regelmäßig stattfindende Großveranstaltungen erlangt ein Festivalgelände nicht den dauerhaften Charakter eines Fest- bzw. Ausstellungsplatzes

22.08.2024Das Niedersächsische Oberverwal­tungsgericht hat eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das MOYN-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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