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21.11.2024
21.11.2024
23971 Strafverteidiger & Rechtsanwalt Bernd Idselis

Durchsuchung der Tasche im Geschäft durch Personal? Nein, geht nicht

24.01.2024Niemand, insbesondere kein Kunde,  muss stichprobenartige Taschenkontrollen im Ladengeschäft über sich ergehen lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie per Hinweisschild angekündigt werden. Der BGH wertete die Kontrollen als erheblichen Eingriff „in das Allgemeine Persönlich­keitsrecht“. Das Personal im Geschäft hat kein eigenes Recht zur Durchsuchung. Nur bei einem Diebstahlsverdacht darf die Polizei in die Tasche gucken.Durchsuchungs­maßnahmen im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungs­verfahrens setzten stets den Verdacht einer strafbaren Handlung voraus. Ohne einen solchen Verdacht sei die mit einer Durchsuchung verbundene polizeiliche Kontrolle unzulässig. Die Anwendung privater Gewalt sei lediglich zur Sicherung oder ...Weiterlesen auf www.bernd-idselis.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.bernd-idselis.de
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