wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
12074 Amtsgericht München

E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug - Trunkenheit auf dem E-Scooter ist der am Steuer gleichzusetzen

28.08.2020Das Amtsgericht München verurteilte einen 30jährigen angestellten Sachverständigen aus Kevelaer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot, entzog ihm die Fahrerlaubnis und wies die Verwaltungsbehörde an, ihm vor Ablauf von sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/E-Scooter_gilt_als_Kraftfahrzeug_-_Trunkenheit_auf_dem_E-Scooter_ist_der_am_Steuer_gleichzusetzen