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21.11.2024
21.11.2024
11470 Landgericht Osnabrück

Ehemalige Lehrerin muss wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung ins Gefängnis

23.06.2020Das Landgericht Osnabrück hat eine 68-jährige ehemalige Realschullehrerin wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 112 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Daneben ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes des erlangten Geldes in Höhe von EUR 903.558,30 an. Das Urteil entsprach damit im Wesentlichen einer ersten Entscheidung des Landgerichts Osnabrück in dieser Sache aus dem Jahr 2018, die der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich teilweise aufgehoben hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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