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07.04.2025
07.04.2025
25648 Amtsgericht Rheine

Eigenmächtige Ergänzung der Wohnungs­geber­bescheinigung wegen Einzugs des Lebensgefährten rechtfertigt keine fristlose Kündigung

07.04.2025Ergänzt eine Wohnungsmieterin nach dem Einzug ihres Lebensgefährten die Wohnungs­geber­bescheinigung um den Namen des Lebensgefährten, so liegt darin keine derart schwere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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