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03.12.2024
03.12.2024
14629 Verwaltungsgericht Koblenz

Eilantrag gegen Ausgangs­beschränkungen im Rhein-Hunsrück-Kreis erfolglos

14.04.2021Die durch den Rhein-Hunsrück-Kreis für das Kreisgebiet verfügten Ausgangs­beschränkungen von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr müssen vorläufig befolgt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren, das durch den Landrat des Kreises als Privatperson anhängig gemacht worden war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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