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02.07.2024
02.07.2024
23839 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen

11.06.2024Nach § 41 Abs. 2 VwVfG gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben und damit als zugegangen. Dieser vermutete Zugang kann nicht durch einfaches Bestreiten im Sinne von § 41 Abs. 2 Satz 3 VwVfG in Zweifel gezogen werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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