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05.04.2025
05.04.2025
25646 Amtsgericht München

Ein einen privaten Stellplatz zustellender Falschparker muss für die Abschleppkosten aufkommen

04.04.2025Wer mit seinem Auto einen fremden Stellplatz so zuparkt, dass der Nutzer des Stellplatzes diesen nicht benutzen kann, muss, wenn der Nutzer des Stellplatzes ein Abschlepp­unternehmen ruft, letztlich für die Kosten des Abschleppvorgangs aufkommen. Dies hat das Amtsgericht München im Falle eines zugstellten Tiefgaragen-Stellplatzes entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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