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14.03.2025
14.03.2025
25478 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Eine Betriebsveräußerung stellt an sich automatisch noch keine Betriebsänderung dar

11.03.2025Landesarbeits­gericht Thüringen (4. Kammer), Urteil vom 13.03.2024, Aktenzeichen 4 TaBV 3/23 Leitsätze:  Eine Betriebsveräußerung an sich und der Verkauf von Unternehmens­anteilen stellen keine mitbestim­mungspflichtige Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG dar. Die Einigungsstelle ist zwingend primär zuständig für die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in Unterlagen nach § 109a BetrVG besteht. Ein direkt ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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