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13.09.2024
13.09.2024
24436 Verwaltungsgericht Köln

Eine allein aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eingerichtete Fahrradstraße ist ohne ausreichende Begründung rechtswidrig

22.08.2024Richtet eine Stadt eine Fahrradstraße alleine aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ein, so muss sie das besondere Gefährdungs­potenzial darlegen und durch Tatsachenmaterial untermauern können. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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