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23.11.2024
23.11.2024
16148 Hessisches Finanzgericht

Eine zusätzlich gezahlte Abfindung nach Wahrnehmung einer „Sprinterklausel“ ist ermäßigt zu besteuern

28.07.2021Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Denn in diesem Fall kann die Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeits­verhältnisses insgesamt betrachtet werden. Dies hat das Hessische Finanzgericht rechtskräftig entschiedenWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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