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02.01.2025
02.01.2025
25121 Amtsgericht Berlin-Mitte

Einheitliche Minderungsquote von 20 % für Lärmstörungen bis zum Abschluss der Bauarbeiten

30.12.2024Für den gesamten Zeitraum von lärmintensiven Bauarbeiten kann eine einheitliche Minderungsquote gebildet werden. Ist das Minderungsrecht rechtskräftig festgestellt worden, so kann der Vermieter die volle Miete nur verlangen, wenn er nachweisen kann, dass es zu keinen lärmintensiven Arbeiten mehr kommt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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