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31.03.2025
31.03.2025
25600 Landgericht Frankfurt am Main

Einladung zur Eigentümer­versammlung durch Unbefugten zieht nicht automatisch Beschluss­nichtigkeit nach sich

28.03.2025Lädt zu einer Eigentümer­versammlung ein Unbefugter ein, so zieht dies grundsätzlich nicht automatisch die Nichtigkeit der getroffenen Beschlüsse nach sich. Der Wohnungseigentümer ist ausreichend durch die Möglichkeit der Anfechtbarkeit der Beschlüsse geschützt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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