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21.11.2024
21.11.2024
23453 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Einmaliger Cannabiskonsum eines Piloten rechtfertigt keine Anordnung eines auf harte Drogen erstreckten Drogenscreenings

15.03.2024Steht fest, dass ein Pilot einmalig Cannabis konsumiert hat, so ist die Anordnung eines auf harte Drogen erstreckten Drogenscreenings unverhältnismäßig und damit unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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