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21.11.2024
21.11.2024
20255 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters aufgrund Prozesssituation begründet keine grobe Pflichtverletzung

22.02.2023Kommt es aufgrund der Prozesssituation zu einem einmaligen Lachen eines ehrenamtlichen Richters begründet dies keine grobe Pflichtverletzung, welche eine Enthebung von seinem Amt nach sich ziehen kann. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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