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29.03.2025
29.03.2025
25570 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Einrichtung einer Einigungsstelle zur Implementierung und Nutzung eines IT-Systems zur Erfassung von Arbeitszeiten

24.03.2025Landesarbeits­gericht Köln (9. Kammer), Beschluss vom 28.01.2025, Aktenzeichen 9 TaBV 88/24 Leitsätze:  1. Komplexe technische und ungeklärte rechtliche Fragen, von deren Beantwortung die Zuständigkeit einer Arbeitneh­mervertretung (hier: Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Einführung einer Arbeitszeit­erfassung im Ein-Mandaten-Modell) abhängt, sind nicht im Einigungs­stellenein­setzungsverfahren nach 100 ArbGG abschließend zu klären, sondern fallen in die Vorfragenkompetenz der Einigungsstelle. 2. ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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