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21.11.2024
21.11.2024
11097 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Einseitige Preiserhöhung jeglicher Höhe durch Mobilfunkanbieter begründet Widerspruchsrecht

05.05.2020Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets - auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht. Die Androhung einer Sperre für den Fall eines Zahlungsverzugs von mindestens 75 € kann auch in Textform, also mittels einer E-Mail, erfolgen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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