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21.11.2024
21.11.2024
17119 Landgericht Stuttgart

Einstellung der Zwangsräumung wegen baldigen Beginns eines neuen Mietverhältnisses

05.11.2021Die Zwangsräumung kann gemäß § 765 a ZPO eingestellt werden, wenn der zu räumende Mieter bereits einen Mietvertrag über eine neue Wohnung abgeschlossen hat und das Mietverhältnis bald beginnt. Die Verzögerung der Räumung ist dem Vermieter in einem solchen Fall zumutbar. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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