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21.11.2024
21.11.2024
18521 Bundesgerichtshof

Einzelner Wohnungseigentümer kann nach WEG-Reform nicht mehr vom anderen Wohnungseigentümer Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung verlangen

23.05.2022Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nach der WEG-Reform nicht mehr von einem anderen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung verlangen. Das Klagerecht steht nunmehr gemäß § 9 a Abs. 2 WEG der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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