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21.11.2024
21.11.2024
13958 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Einziehung des Jagdscheins wegen Verwendung unbrauchbarer Jagdhunde bei Drückjagd

26.02.2021Verwendet ein Jagdleiter für eine Drückjagd unbrauchbare Jagdhunde und ist daher eine fachgerechte Nachsuche nicht möglich, rechtfertigt dies die Entziehung des Jagdscheins mit sofortiger Wirkung. Das Bestehen einer Brauch­barkeits­prüfung bzw. einer gleichgestellten Prüfung ist Voraussetzung für die Brauchbarkeit eines Jagdhundes. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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