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29.03.2025
29.03.2025
25577 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Eltern müssen bei Schulverweigerung erzieherisch auf Kind einwirken

25.03.2025Weigert sich ein schulpflichtiges Kind am Präsenzunterricht teilzunehmen, müssen die Eltern erzieherisch auf das Kind einwirken. Der Wille des Kindes und das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung stehen dem nicht entgegen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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