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21.11.2024
21.11.2024
15989 Finanzgericht Münster

Energielieferungen sind keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung

21.07.2021Durch den Vermieter an den Mieter erbrachte Energielieferungen sind nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern als steuerpflichtige Hauptleistungen anzusehen. Dies hat FG Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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