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21.11.2024
21.11.2024
23670 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Entgeltfortzahlung auch bei Corona-Infektion ohne vorherige Schutzimpfung

03.05.2024Entgeltfortzahlung auch bei Corona‐Infektion ohne vorherige SchutzimpfungEine Corona‐Infektion stellt auch bei einem symptom­losen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeits­un­fä­higkeit führt, wenn es dem Arbeit­nehmer infolge einer behörd­lichen Abson­de­rungs­an­ordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeit­geber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.Dies hat das Bundes­ar­beits­ge­richt in einer Presse­mit­teilung zum Urteil vom 20.03.2024 veröffentlicht.Inhalts­ver­zeichnisWird ein Arbeit­nehmer durch Arbeits­un­fä­higkeit infolge Krankheit an seiner Arbeits­leistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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