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21.11.2024
21.11.2024
16977 Verwaltungsgericht Würzburg

Entlassung eines Sanitäts­offiziers­anwärters wegen fehlender Eignung bei erheblicher Studien­verzögerungen

13.10.2021Kommt es zu einer erheblichen Studienverzögerung, kann dies die Entlassung eines Sanitäts­offiziers­anwärters wegen fehlender Eignung gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SG nach sich ziehen. Dass die Verzögerung eventuell auf das Bekanntwerden einer HIV-Infektion zurückzuführen ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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